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STEISSBEINENTZÜNDUNG
Entzündung des Steißbeins, Os coccygis

In der Fachsprache wird das Stei ßbein als Os coccygis bezeichnet. Eine Steißbeinentzündung kommt häufiger bei Frauen als bei Männern vor. Nicht selten besteht eine Steißbeinentzündung über Jahre hinweg.

Der Begriff

Eine Entzündung kann viele Ursachen haben. Physikalische Faktoren (ionisierende Strahlen, UV-Licht, Wärme, Kälte) oder chemische Stoffe (Laugen, Säuren, Schwermetalle, bakterielle Toxine, Allergene und Immunkomplexe) scheiden aber als Ursache für eine Steißbeinentzündung i.d.R. aus. Im Prinzip kommen praktisch nur zwei Möglichkeiten in Frage:

  1. mechanische Reize (Fremdkörper, Druck, Verletzung)

  2. Erreger (Mikroorganismen, z.B. Bakterien)

Die absolut häufigste Ursache für eine Entzündung des Steißbeins ist eine Verletzung, meist in Form einer Prellung beim Sturz aufs Gesäß. Zu einer bakteriellen Entzündung kann es nach offenen Verletzungen kommen, aber auch iatrogen (= durch ärztliche Einwirkung im Rahmen von Diagnostik oder Therapie entstanden), ganz selten hämatogen (= über das Blut, die Blutbahn eingeschleppt).

In aller Regel ist bei einer Entzündung des Steißbeins die Knochenhaut betroffen (Periostitis), nicht selten in Kombination mit dem Knochengewebe (Ostitis bzw. Osteitis).

Die rektale (= durch den En ddarm durchgeführte) Untersuchung zeigt bei einer Steißbeinentzündung eine örtliche Schmerzempfindlichkeit des Os coccygis.

Eine Steißbeinentzündung kann sehr schmerzhaft sein und deshalb Anlaß geben, einen Schmerztherapeuten (in) aufzusuchen.

Dazu eignet sich in besonderem Maße (und wohl auch einzig sinnvoll) die therapeutische Lokalanästhesie mit einem lang wirkenden örtlichen Betäubungsmittel.
Die unteren sakralen
(= dem Kr euzbein entstammenden)
Nervenwurzel n ((4)+5) bilden zusammen mit den ebenfalls paarigen Nervenwurzeln (1-3) des Steißbeins den sog. Plexus coccygeus (= Nervengeflecht des Steißbeins). Zur Therapie werden deshalb dicht neben dem unteren Kreuz- und Ste bein wiederholt großzügige Infiltrationen mit dem örtlichen Betäubungsmittel durchgeführt. Ein Kontakt der Kanülenspitze mit den Knochen ist dabei zu vermeiden, weil dies sehr schmerzhaft sein kann. In aller Regel reicht es aber nicht aus, diese Behandlung, wie leider so oft üblich, nur 1-2 mal pro Woche durchzuführen, da selbst die lang wirkenden Lokalanästhetika nur ein paar Stunden anhalten. Wir führen eine solche Behandlung konsequent 2 bis 3 mal täglich, auch am Wochenende durch, was aber für auswärtige Patienten eigentlich nur stationär möglich ist.

Falls diese Maßnahme nicht ausreicht bieten sich zur Behandlung einer Steißbeinentzündung wiederholte Sakra lblockaden (Kaudal-B lockaden) an. Dabei handelt es sich um eine sog. rückenmarknahe Betäubung, die über einen kleinen Spalt im Kreuzbein (Sakralkanal) durchgeführt wird. In hartnäckigen Fällen kann diese Betäubung auch kontinuierlich mit einem eingepflanzten Kunststoffschlauch (Katheter *) erfolgen, sofern dieser wegen der der Gefahr einer Infektion (= Eindringen von Mikroorganismen wie z.B. Bakterien) (Nähe zum Enddarm!) seitlich unter der Haut mittels einer Untertunnelung weggeführt wird. Statt mit einem örtlichen Betäubungsmittel kann die rückenmarknahe Blockade / Betäubung auch mit einer verdünnten Morphin-Lösung durchgeführt werden, allerdings ist dabei die oft zu beobachtende, über die Behandlungszeit hinaus anhaltende Wirkung deutlich weniger ausgeprägt.
Schließlich, in ganz hartnäckigen und sehr schmerzhaften Fällen, wird man sich zu einer kontinuierlichen, lumbalen
(= den Lendenbereich betreffenden) epiduralen Blockade mit Katheter* entschließen. Diese Methode hat gegenüber der oben beschriebenen, kontinuierlichen kaudalen Blockade den Vorteil, daß der eingepflanzte Katheter länger im Körper belassen werden kann, da das Risiko einer Infektion (= Eindringen von Mikroorganismen wie z.B. Bakterien) hier geringer ist.

Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen sind (Sympathikolyse), woraus im behandelten Körperbereich eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert. Dies ist der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei Schm erzen, die durch entzündliche Prozesse entstanden sind, hilfreich ist, denn unter einer guten Durchblutung heilt eine Entzündung sicher ab, auch die des Steißbeins. Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche intensive Blockadebehandlung auch das sog. Schmerzgedächtnis zu löschen.

Daß Lokalanästhetika (= örtliche Betäubungsmittel) auch entzündungshemmend wirken, ist zwischenzeitlich wissenschaftlich erwiesen. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, so klicken Sie hier.

* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird der dünne Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Ner ven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht „aufgeschnitten“ werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das Lokalanästhetikum (= örtliche Betäubungsmittel) völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden.

Laut der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch einen Brief an die Aufsichtsbehörden. Zu diesem Wahlrecht gibt es mittlerweile auch ein Urteil des hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 1 KR 2/05):Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen. (Der Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu).

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